Allgemeine Geschäftsbedingungen
Galagan ADVISORY®
Ziehrerweg 4B, 2500 Badenbei Wien, FN 454211h
Die Bedingungen dieser AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Galagan ADVISORY® an den Vertragspartner, soweit ihre Geltung für jeden Einzelvertragnicht im beiderseitigen Einvernehmen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
Diese AGB sind ein untrennbarer Bestandteil jedes Einzelvertrages zwischen dem Vertragspartner und GalaganADVISORY®. Die Bestimmungen des Einzelvertrages gehen den Bedingungen dieser AGB vor.
Unsere Kunden werden nachfolgend „Vertragspartner“ genannt.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Fürsämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Vertragspartner und Galagan ADVISORY® gelten ausschließlich dieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt desVertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. DieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigenVertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nichtausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3. EntgegenstehendeAllgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind ungültig, es seidenn, diese werden von Galagan ADVISORY® ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Fürden Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit derverbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenenVerträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr demSinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Jeder Vertragspartner trägt die Kosten für dieAusarbeitung von Angeboten (Aufträgen), Kostenvoranschlägen etc. selbst.
1.6. Arbeiten, die der Vorbereitung eines späterabzuschließenden Vertrages dienen, und die sich auf den wesentlichen Inhalt dervertraglich zu definierenden Leistungen beziehen, müssen mit demVertragspartner abgestimmt sein.
1.7. Sowohl GalaganADVISORY® als auch der Vertragspartner kann Aufträge mündlich (auch telefonisch) oderschriftlich annehmen und erteilen.
1.8. Galagan ADVISORY® hat den Auftrag in einerschriftlichen Auftragsbestätigung festzuhalten, die dem Vertragspartner ohneschuldhafte Verzögerung zuzustellen ist.
1.9. Widerspricht derVertragspartner der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von zehn Werktagen miteingeschriebenem Brief – für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Tagder Postaufgabe maßgebend – so gelten die in der Auftragsbestätigungfestgehaltenen Bedingungen als vereinbart.
2. Teilnahme an Kursangeboten
2.1. An-und Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und nach dem Datumihres Einlangens berücksichtigt. Darüber erfolgt eine Bestätigung per E-Mail.
2.2. SämtlicheVeranstaltungen haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.
2.3. Teilnahmean den Veranstaltungen ist nur möglich, wenn die Zahlung der Teilnahmegebührvor Veranstaltungsbeginn am genannten Konto eingegangen ist.
3. Teilnahmegebühren
3.1. DieTeilnahmegebühren verstehen sich exkl. 20% Umsatzsteuer (USt). Die jeweiligenRechnungen werden zuzüglich 20% USt ausgestellt.
3.2. Nachder Anmeldung wird eine Rechnung von Galagan ADVISORY® zugestellt. Rechnungensind auf das Konto der Geschäftsinhaberin, Larissa Winter (IBAN: AT 19 20111291 5708 1606, BIC: GIBAATWWXXX bei der Ersten Bank der österreichischenSparkassen AG) zu zahlen.
4. Abmeldungen, Ersatzteilnehmer,Verschiebungen, Änderungen, Ausschluss der Teilnahme
4.1. Abmeldungen,die bis zum fünfzehnten Werktag vor der Veranstaltung von Galagan ADVISORY® einlangen,sind kostenlos. Bei Abmeldungen, die nach dem fünfzehnten Werktag, jedochspätestens am fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 50%der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, dienach dem fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 100% derTeilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt. Im Falle einerunangekündigten Nicht-Teilnahme werden ebenfalls 100% der Teilnahmegebühr(zuzüglich USt) in Rechnung gestellt.
4.2. Bereitsgebuchte Veranstaltungsplätze können vor Veranstaltungsbeginn – bei sofortigerBenachrichtigung des Veranstalters – an Ersatzteilnehmer weitergegeben werden.Es fallen in diesem Fall keine Stornogebühren an.
4.3. Aberfolgter Anmeldung sind Umbuchungen auf eine andere, gleichwertigeVeranstaltung einmal und nur innerhalb eines Jahres grundsätzlich möglich. DieEntscheidung darüber, ob eine Veranstaltung „gleichwertig“ im Sinne dieserBestimmung ist, obliegt Galagan ADVISORY®. Umbuchungenkönnen jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sowohl die alte, als auch dieneue Veranstaltung frühestens 10 Werktage nach Einlangen der Umbuchungstattfinden. Überdies behält sich Galagan ADVISORY® vor, imEinzelfall eine Umbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.4. GalaganADVISORY® behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zugeringer Teilnehmerzahlen bis zu 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagenoder zu verschieben. Weiters behaltet sich Galagan ADVISORY® das Rechtvor, Veranstaltungen – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund abzusagen oder zuverschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere Verhinderung von Vortragenden,Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsorts, höhere Gewalt und sonstigeunvorhergesehene Ereignisse.
4.5. MüssenVeranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, so wird dies den Teilnehmernsofort bei Bekanntwerden per E-Mail mitgeteilt.
4.6. ImFalle einer Absage erhalten die Teilnehmer die Teilnahmegebühr zurück oderkönnen innerhalb eines Jahres ab Absage eine gleichwertige Veranstaltungbesuchen. Im Falle einer Verschiebung können die Teilnehmer die Veranstaltungzum neuen Termin besuchen oder – auf Verlangen – die Teilnahmegebühr zurückerhalten.Wahlweise können sie auch innerhalb eines Jahres ab Verschiebung einegleichwertige Veranstaltung besuchen. Die Entscheidung darüber, ob eineVeranstaltung „gleichwertig“ im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt GalaganADVISORY®.
4.7. ImFalle einer Absage oder Verschiebung ist der Ersatz von über dieTeilnahmegebühr hinausgehenden Kosten (z.B. für Anreise, Übernachtung,Verdienstentgang etc.) ausgeschlossen.
4.8. Inhalte,Referenten und Orte einer Veranstaltung können sich aus organisatorischenGründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keinerRückerstattung von Teilnahmegebühren.
4.9. GalaganADVISORY® behält sich vor, Teilnehmer von der (weiteren)Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund dafürvorliegt. Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere die Störungder Veranstaltung oder die Gefahr einer Schädigung des Ansehens der MarkeGalagan ADVISORY® durch den Teilnehmer. Ein Kostenersatz oder eineRückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1. Die Urheberrechte sowiealle Verwertungsrechte an den von Galagan ADVISORYâ ausgearbeitetenLeistungen (Arbeitsunterlagen und/oder die vertraglich definierte Leistung, wiebeispielsweise eine Verhaltensanalyse) verbleiben unbeschränkt bei GalaganADVISORYâ.
5.2. DieUrheberrechte an den von Galagan ADVISORY® und ihren Mitarbeiternund beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte,Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei GalaganADVISORY®. Sie dürfen vom Vertragspartner während und nachBeendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfassteZwecke verwendet werden. Der Vertragspartner ist insofern nicht berechtigt, dasWerk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Galagan ADVISORY® zuvervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eineunberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von GalaganADVISORY® – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes– gegenüber Dritten.
5.3. DerVerstoß des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigt GalaganADVISORY® zur sofortigen vorzeitigen Beendigung desVertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
5.4. DasUrheberrecht aller ausgegebenen Unterlagen – sei es in Papier-, Buchform oderals elektronisches Medium – liegt beim jeweiligen Autor. Das Nutzungsrecht der Vertragspartnererstreckt sich nur auf den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch undschließt jegliche Veränderung aus. Dem Vertragspartner ist jedoch die Verwendungdieser Unterlagen zur selbstständigen Veranstaltung von Seminaren/Programmenetc. – selbst innerhalb des eigenen Bereiches – untersagt.
6. Haftung
6.1. Schadenersatzansprüchedes Vertragspartners gegen Galagan ADVISORY® und/oderderen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aufvorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Zudem beschränkt sichdie Haftung von Galagan ADVISORY® auf den Betrag der Teilnahmegebühr bzw.vereinbartes Entgelt gemäß Einzelvertrag.
6.2. GalaganADVISORY® haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden.
6.3. GalaganADVISORY® bereitet Veranstaltungen sorgfältig vor. DasUnternehmen übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeitund Aktualität der bereitgestellten Informationen und die Verwertung erworbenerKenntnisse. Überdies garantiert Galagan ADVISORY® keinenbestimmten Erfolg einer Veranstaltung.
7. Vertragsabschluss durch individuellesAngebot
7.1. Basisfür den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Galagan ADVISORY® bzw. derAuftrag des Vertragspartners, in dem der Leistungsumfang und die Vergütungfestgehalten sind.
7.2. Erteiltder Vertragspartner einen Auftrag, so ist er an diesen ab Zugang bei GalaganADVISORY® gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durchGalagan ADVISORY® zustande (Auftragsbestätigung per E-Mail auch möglich). DieAnnahme hat in Schriftform zu erfolgen.
8. Umfang desBeratungsauftrages/Stellvertretung
8.1. DerUmfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglichvereinbart.
8.2. GalaganADVISORY® ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweisedurch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgtausschließlich durch Galagan ADVISORY® selbst. Es entsteht kein, wie immergeartetes, direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1. Der Vertragspartnerhat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von dreiTagen nach Leistung schriftlich an Galagan ADVISORY® geltend zu machen und zubegründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Vertragspartnernur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch GalaganADVISORY® zu.
9.2. GalaganADVISORY® haftet dem Vertragspartner für Schäden – ausgenommen fürPersonenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von GalaganADVISORY® beigezogene Dritte zurückgehen.
9.3. Schadenersatzansprüchedes Vertragspartners können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis vonSchaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach demanspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.4. Der Vertragspartnerhat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden vonGalagan ADVISORY® zurückzuführen ist.
9.5. SofernGalagan ADVISORY® die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und indiesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüberdiesen Dritten entstehen, tritt Galagan ADVISORY® diese Ansprüche an den Vertragspartnerab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Drittenhalten.
10. Geheimhaltung / Datenschutz
10.1. GalaganADVISORY® verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zurKenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art,Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Vertragspartners erhält.
10.2. Galagan ADVISORYâ verpflichtet sich zur Geheimhaltung allerpersonenbezogenen Daten von Mitarbeitern des Vertragspartners, die ihr ausAnlass des Vertragsabschlusses und im Zusammenhang mit der Leistungserfüllungbekannt werden. Galagan ADVISORYâ verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen desDatenschutzgesetzes.
10.3. Galagan ADVISORYâ und der Vertragspartner werden über alleVorgänge, die üblicherweise dem Gebot vertraulicher Behandlung unterliegen,Stillschweigen bewahren. Das gilt im Besonderen für alle Geschäfts- undBetriebsgeheimnisse, von denen der jeweils andere Vertragspartner Kenntniserhält.
10.4. Die Verpflichtung zurGeheimhaltung und vertraulichen Behandlung bezieht sich auch auf die von GalaganADVISORYâ bzw. die vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen.
10.5. Firmenspezifische Unterlagendes Vertragspartners darf Galagan ADVISORYâ nur für Zwecke des Vertragspartners und nur zurVertragserfüllung verwenden.
10.6. Firmenspezifische Unterlagen vonGalagan ADVISORYâ, dazu zählen auch Entwürfe zur Erarbeitung derspäter vertraglich definierten Leistung, darf der Vertragspartner nur mitschriftlicher Zustimmung von Galagan ADVISORYâ für eigene Zwecke verwenden.
10.7. Falls Zweifel besteht, ob einUmstand der Verschwiegenheitspflicht unterliegt oder nicht, ist er vertraulichzu behandeln.
10.8. Die Schweigepflicht beiderVertragspartner reicht unbegrenzt, auch über das Ende diesesVertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlichvorgesehener Aussageverpflichtungen. Die Vertragspartner werden geheim zuhaltende Umstände weder für eigene noch für fremde Zwecke verwenden.
10.9. Beide Vertragspartner sindverpflichtet, die Verschwiegenheitspflicht nach den vorstehenden Absätzen auchauf alle Personen zu übertragen, die sie zur Erfüllung ihrer Leistungenheranziehen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung durch Galagan ADVISORYâ besteht eine verschuldensunabhängigeSchadenersatzpflicht gegenüber dem Vertragspartner bei der Durchsetzung seinerSchadenersatzansprüche gegen die Personen, welche die Verschwiegenheitspflichtverletzt haben.
10.10. Nach Beendigung desVertragsverhältnisses wird sowohl Galagan ADVISORYâ als auch der Vertragspartner,dem jeweils anderen dessen Unterlagen unverzüglich im Original zurückstellen.
11. Datenschutz
11.1. DerSchutz Ihrer Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen von Galagan ADVISORY®. DetailliertereInformationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unsererHomepage unter folgendem Link: http://www.galaganadvisory.com/de/datenschutzerklarung
12. Zahlungsmodalität und Stornierung
12.1. Zuden Entgelten wird auf die Angebote von Galagan ADVISORYâ verwiesen. Die im Einzelvertragdefinierte Leistung wird nach Leistungserfüllung fakturiert. Ist die Leistungteilbar, gilt diese Regelung auch für Teilleistungen. Das gilt im Besonderenfür Leistungen von Galagan ADVISORYâ, für die das Entgelt nach Tagessätzen - wiebeispielsweise bei Seminaren, Workshops etc. - berechnet wird; in diesen Fällenwird das Entgelt für jeden Monat unmittelbar nach dessen Ende fakturiert. Eineallenfalls anfallende Umsatzsteuer (USt) ist gesondert auszuweisen.
12.2. AnfallendeBarauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von GalaganADVISORY® vom Vertragspartner zusätzlich zu ersetzen.
12.3. GalaganADVISORY® ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechendZwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechendeAkonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
12.4. EinAnspruch auf Vorauszahlung besteht nicht. Vorauszahlungen müssen imEinzelvertrag oder in einer eigenen Vereinbarung festgelegt werden.
12.5. Rechnungen,die sachliche oder rechnerische Mängel oder Fehler aufweisen, begründen bis zuihrer akkordierten Richtigstellung keine Fälligkeit und können vom Vertragspartnerjederzeit zurückgesendet werden. Die Fälligkeit tritt erst mit Erhalt derrichtig gestellten Rechnung ein.
12.6. Istnichts anderes vereinbart, ist das Entgelt ohne jeden Abzug 21 Tage nachRechnungslegung zur Zahlung fällig.
12.7. BeiVerzug mit der Bezahlung des Entgeltes werden Verzugszinsen in Höhe von 1% proMonat berechnet.
12.8. DerVertragspartner ist berechtigt, den Einzelvertrag jederzeit zu stornieren. Ineinem solchen Fall gilt die folgende Regelung:
12.8.1. BeiStornierung des Einzelvertrages bis 6 Wochen vor Durchführung entsteht eineStornogebühr von 30 % des vereinbarten Entgeltes.
12.8.2. BeiStornierung des Einzelvertrages von weniger als 6 Wochen aber bis 2 Wochen vorDurchführung ist eine Stornogebühr von 60 % des Entgeltes und
12.8.3. BeiStornierung des Einzelvertrages von weniger als 2 Wochen vor Durchführung istals Stornogebühr das volle Entgelt zu bezahlen.
12.9. ImFalle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Galagan ADVISORY® vonseiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. DieGeltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wirddadurch aber nicht berührt.
12.10. Unterbleibtdie Ausführung des vereinbarten Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Vertragspartnersliegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung desVertragsverhältnisses durch Galagan ADVISORY®, so behält Galagan ADVISORY® denAnspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparterAufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Entgelts nach Tagessätzen ist dasEntgelt für jene Stundenanzahl, die für den gesamten Auftrag zu erwartengewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die erspartenAufwendungen sind mit 30 Prozent des Entgelts für jene Leistungen, die GalaganADVISORY® bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nichterbracht hat, pauschaliert vereinbart.
13. Gewährleistung
13.1. Galagan ADVISORYâ leistet dafür Gewähr, dass siedie vertraglich definierte Leistung erbringt.
13.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichenGewährleistungsbestimmungen.
14. Elektronische Rechnungslegung
14.1. GalaganADVISORY® ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischerForm zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung vonRechnungen in elektronischer Form durch Galagan ADVISORY® ausdrücklicheinverstanden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungendes Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen vondiesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2. Aufdiesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss derVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
15.3. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird dieZuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wiener Neustadt vereinbart.
15.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.